Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern“

Ein großräumiges EU-Vogelschutzgebiet auf weiten Teilen der Stadtgebiete von Brilon und Marsberg soll nach Vorstellungen der NRW-Landesregierung an die EU-Kommission gemeldet werden.

Rund 12.400 ha überwiegend zusammenhängender Buchen- und Mischwälder sowie angrenzender Grünflächen umfasst das geplante Schutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“. Dort ist der Brut- und Lebensraum vieler seltener Vogelarten, die in der EU-Vogelschutzrichtlinie als schutzbedürftig eingestuft sind - allen voran der Neuntöter, der Raubwürger und der Grauspecht. Dieser Auffassung jedenfalls ist der Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK, der nach jahrelangen Kartierungen die Meldung dieses Gebietes vorgeschlagen hat. Das zuständige Landesamt für Naturschutz (LANUV) „hat sich dieser Bewertung im Kern fachlich angeschlossen und das Meldeverfahren eingeleitet. Das Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal“ wäre nach jetzigem Vorschlag annähernd so groß wie das VSG Medebacher Bucht (knapp 14.000 ha), jedoch deutlich kleiner als das größte Gebiet dieser Art in NRW, die Hellwegbörde im Kreis Soest (48.000 ha).

Offiziell gemeldet: EU-Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern“

Die Lebensräume von Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht im östlichen Hochsauerlandkreis werden von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens als schutzwürdig eingestuft. Etwa 15.000 Hektar in den Stadtgebieten Brilon und Marsberg sowie Bereiche in Olsberg und Rüthen werden nun für diese Arten unter Schutz gestellt.

Erneutes Anhörungsverfahren Februar und März 2023

Nach dem ersten Anhörungsverfahren wurde die Gebietskulisse verändert: es sind Flächen hinzugekommen oder entfallen. Zur geänderten Gebietskulisse fand ein neues Anhörungsverfahren statt.

Im Anhörungsverfahren hat die IHK Arnsberg per Rundschreiben und Direktansprache betroffene Unternehmen kontaktieren. Mitte März hat zusätzlich eine Informationsveranstaltung in Form einer Videokonferenz stattgefunden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen ausgewertert und an das zuständige Landesministerium weitergeleitet.

Anhörungsverfahren Dezember 2020 bis September 2021

Die Öffentlichkeit wurde erstmals im Dezember 2020 mit der geplanten Gebietskulisse konfrontiert. Kurze Beteiligungsfristen und die Verunsicherung über reduzierte Entwicklungsperspektiven sorgten für Kritik und Verärgerung bei Politik und betroffener Wirtschaft. Daraufhin war die ursprüngliche Beteiligungsfrist ausgeweitet worden. Doch die Einflussmöglichkeiten waren gering, da ausschließlich naturschutzfachlich begründete Bedenken Einfluss auf die Entscheidung haben. 

Im Anhörungsverfahren hat die IHK Arnsberg per Rundschreiben und Direktansprache zahlreiche betroffene Unternehmen kontaktiert und informiert. Hierrüber sind Anregungen und Hinweise aus der Unternehmerschaft eingegangen. Auf deren Grundlage wurde eine umfassende Stellungnahme erarbeitet.

Stand Januar 2024