3. Änderung des Landesentwicklungsplans: zweites Beteiligungsverfahren startet
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) überarbeitet. Nach dem ersten Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2025 startet nun ein zweites Beteiligungsverfahren. Unternehmen, Kommunen und weitere Interessierte können ab dem 17. März 2026 erneut Stellungnahmen zu den geänderten Inhalten abgeben.
Worum geht es bei der LEP-Änderung?
Mit der dritten Änderung des Landesentwicklungsplans verfolgt das Land das Ziel, Flächennutzung nachhaltiger zu gestalten und die wirtschaftliche Transformation zu unterstützen. Themen sind unter anderem Klimaschutz, Energieinfrastruktur, Mobilität sowie der Umgang mit knappen Flächen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- Mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Ortsteile im Freiraum: Künftig sollen kleinere Ortsteile außerhalb der großen Siedlungsbereiche etwas mehr Spielraum für Wohnbau und betriebliche Entwicklung erhalten – etwa für Erweiterungen bestehender Betriebe oder Betriebsverlagerungen im näheren Umfeld. Damit sollen Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert und Infrastruktur besser genutzt werden.
- Flächensparen und stärkere Steuerung von Freiflächen-PV: Der LEP soll stärker auf eine effiziente Flächennutzung ausgerichtet werden. Gleichzeitig wird ein Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergie ergänzt, um einen übermäßigen Verlust landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.
- Raum für Energiewende-Infrastruktur: Der Plan berücksichtigt stärker die Infrastruktur der Energiewende – etwa Elektrolyseure, Konverter oder wasserstofffähige Gaskraftwerke, die beispielsweise an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen können.
- Mehr Gewicht für Hochwasserschutz und Klimaanpassung: Vorgaben zum vorsorgenden Hochwasserschutz und zur klimaangepassten Entwicklung werden konkretisiert.
- Weitere Themen: Weitere Änderungen betreffen u. a. Rohstoffsicherung (Kies und Sand), nachhaltige Mobilität sowie stärkeren Schutz von Natur- und Waldflächen.
Beteiligung für Unternehmen
Im zweiten Beteiligungsverfahren können Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen erneut Stellungnahmen einreichen, allerdings nur zu den geänderten Teilen des Entwurfs. Die Planunterlagen werden über das Beteiligungsportal des Landes NRW bereitgestellt. Die genaue Frist und weitere Details werden im Ministerialblatt NRW bekannt gemacht.