Energiepreisbeihilfen: Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seid dem 15.07.22 bis 31.12.22 möglich. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten  bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (Beihilfefähige Wirtschaftszweige gemäß EU-Leitlinien)und Betrieb ist ein energieintensives Unternehmen.


EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022

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