Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe


Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe der Gewerbetreibende und das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen erbringen:

• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
• Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
• Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
• Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
• Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Zulassungsvoraussetzungen/Vorbereitung/Ablauf

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen. Die IHK prüft im Vorfeld weder, ob ein Vorbereitungslehrgang besucht wurde, noch ob sonstige persönliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei. Man kann selbständig mit Fachbüchern lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem Weiterbildungsträger teilnehmen. Die IHK bietet selbst keine Vorbereitungskurse auf die Prüfung an. Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet u.a. das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHKs oder die KURSNET-Datenbank der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Fachliteratur kann unter anderem bei folgenden Verlagen oder im Buchhandel erworben werden:
Secumedia Verlags-GmbH
Boorberg Verlag
DIHK Bildungs-gGmbH


Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung ist eine bei der IHK Arnsberg bestandene, schriftliche Prüfung zwingend erforderlich.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 82 multiple-choice Fragen. Für die Beantwortung haben die Teilnehmer maximal zwei Stunden Zeit.
Hinweis: Die schriftliche Prüfung findet digital am PC statt.
Etwa eine Woche später wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die Prüfung dauert pro Prüfling etwa 15 Minuten.
Was wird geprüft?
• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
• Datenschutzrecht
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
• Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
• Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Die Sachkundeprüfung ist nur bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte bestanden wurde. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wird, kann diese innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils wiederholt werden. Nach dieser Frist muss die komplette Prüfung wiederholt werden.

Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 150,- Euro. Für die Wiederholung der Gesamtprüfung wird eine Gebühr von 75,- Euro fällig. Bei Wiederholung der mündlichen Prüfung fallen 70,- Euro Prüfungsgebühr an. Falls die Gebühr von einem Dritten übernommen wird, ist eine Kostenübernahmeerklärung direkt der Anmeldung beizufügen. Die IHK kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.

Prüfungstermine 

- 04. November 2026 (schriftlicher Teil), Soest

- 11. November 2026 (mündlicher Teil), Arnsberg

Hier geht es zur Online-Anmeldung.