Im Bewachungsgewerbe gilt: Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Auch, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein.
Für verschiedene Tätigkeitsbereiche im Bewachungsgewerbe müssen der Gewerbetreibende sowie das Wachpersonal den Nachweis der Sachkundeprüfung erbringen.
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Wer eine Bewachungstätigkeit ausübt, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen.